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   BVerwG, 20.04.2015 - 1 B 1.15   

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https://dejure.org/2015,10760
BVerwG, 20.04.2015 - 1 B 1.15 (https://dejure.org/2015,10760)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.2015 - 1 B 1.15 (https://dejure.org/2015,10760)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 2015 - 1 B 1.15 (https://dejure.org/2015,10760)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung eines Verbots einer strafgesetzwidrigen Vereinigung i.R.d. Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Motorradclub und das Vereinsverbot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ablehnung eines nur hilfsweise gestellten Beweisantrags

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.12.2012 - 6 A 6.11

    Vereinsverbot; Verbotsgrund; gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet;

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2015 - 1 B 1.15
    Dies folgt nicht zuletzt aus dem gefahrenabwehrrechtlichen Sinn und Zweck des Verbotstatbestandes des § 3 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 VereinsG (s.a. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2012 - 6 A 6.11 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 59).

    2.2 Diesen Anforderungen genügt die Beschwerde nicht, wenn sie geltend macht, der dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu entnehmende abstrakte Rechtssatz, dass die Verbotsbehörde bei einem noch nicht vollständig ermittelten Sachverhalt auf Grundlage einer vorläufigen Einschätzung eine mit Sofortvollzug belegte Verbotsverfügung erlassen dürfe, weiche von der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Dezember 2012 - 6 A 6.11 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 59 m.w.N.) ab, wonach positiv festgestellt werden müsse, dass Straftaten zumindest hervorgerufen, ermöglicht oder erleichtert wurden.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2015 - 1 B 1.15
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, reicht nicht aus (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 = NJW 1997, 3328 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.08.2009 - 6 A 3.08

    Vereinsverbot, Vereinszeitschrift, Anhörung, Zuständigkeit als Verbotsbehörde,

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2015 - 1 B 1.15
    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass für das Verbot einer strafgesetzwidrigen Vereinigung nach Art. 9 Abs. 2 1. Alt. GG die Einleitung eines Strafverfahrens oder gar eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 Abs. 1 StGB nicht erforderlich ist (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1988 - 1 A 89.83 - BVerwGE 80, 299 - juris Rn. 36) und ein solches Verbot rechtlich auch unabhängig von einer strafrichterlichen Verurteilung einzelner Mitglieder oder Funktionäre der Vereinigung ist (BVerwG, Urteil vom 5. August 2009 - 6 A 3.08 - BVerwGE 134, 275 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder -

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2015 - 1 B 1.15
    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass für das Verbot einer strafgesetzwidrigen Vereinigung nach Art. 9 Abs. 2 1. Alt. GG die Einleitung eines Strafverfahrens oder gar eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 Abs. 1 StGB nicht erforderlich ist (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1988 - 1 A 89.83 - BVerwGE 80, 299 - juris Rn. 36) und ein solches Verbot rechtlich auch unabhängig von einer strafrichterlichen Verurteilung einzelner Mitglieder oder Funktionäre der Vereinigung ist (BVerwG, Urteil vom 5. August 2009 - 6 A 3.08 - BVerwGE 134, 275 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 A 3.94

    Verbot der Wiking-Jugend bestätigt

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2015 - 1 B 1.15
    Denn im Fall der Anfechtung einer vereinsrechtlichen Verbotsverfügung beruht die Überzeugungsbildung des Gerichts (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO), das gemäß § 86 Abs. 1 VwGO den Sachverhalt von Amts wegen erforscht, der Eigenart der gefahrenabwehrrechtlichen Materie entsprechend in erheblichem Umfang auf der zusammenschauenden Verwertung von Indizien (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. April 1999 - 1 A 3.94 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 30 S. 5 und vom 3. Dezember 2004 - 6 A 10.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 10 B 22.10

    Ablehnung eines hilfsweise gestellten Beweisantrags; Antrag auf Erläuterung eines

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2015 - 1 B 1.15
    Während sich die Voraussetzungen für die Ablehnung eines in der mündlichen Verhandlung unbedingt gestellten Beweisantrages aus § 86 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 VwGO ergeben, wird mit einem nur hilfsweise gestellten Beweisantrag lediglich die weitere Erforschung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO angeregt (BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juni 1999 - 9 B 81.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302 und vom 19. August 2010 - 10 B 22.10, 10 PKH 11.10 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 28.07.2014 - 1 B 6.14

    Begründung einer Aufklärungsrüge mit der Aufdrängung einer weiteren

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2015 - 1 B 1.15
    Diese ist nur dann begründet, wenn sich dem Gericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 1 B 6.14 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 10.06.1999 - 9 B 81.99
    Auszug aus BVerwG, 20.04.2015 - 1 B 1.15
    Während sich die Voraussetzungen für die Ablehnung eines in der mündlichen Verhandlung unbedingt gestellten Beweisantrages aus § 86 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 VwGO ergeben, wird mit einem nur hilfsweise gestellten Beweisantrag lediglich die weitere Erforschung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO angeregt (BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juni 1999 - 9 B 81.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302 und vom 19. August 2010 - 10 B 22.10, 10 PKH 11.10 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 05.12.2017 - 1 B 131.17

    Anforderungen an die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlautes mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.15 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • VG Karlsruhe, 14.12.2021 - 12 K 3468/20

    Ausweisung eines Beteiligten an Betrugsstraftaten in Form des sog. falschen

    Eine Verletzung der sich aus § 86 Abs. 1 VwGO ergebenden Aufklärungspflicht ist unter diesen Umständen nur dann begründet, wenn sich dem Gericht eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Dezember 1997 - 9 B 505.97 - juris, Rn. 3, vom 19. August 2010 - 10 B 22.10 - juris, Rn. 10, und vom 20. April 2015 - 1 B 1.15 - juris, Rn. 15, jeweils m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2022 - 12 A 1042/20

    Rückforderung gezahlter staatlicher Förderungsleistungen im Agrarbereich wegen

    Dabei kann auf sich beruhen, ob ein Hilfsbeweisantrag lediglich als Beweisanregung einzuordnen ist, deren Ablehnung nur mit der Aufklärungsrüge angegriffen werden kann (vgl. § 86 Abs. 1 VwGO), vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 20. April 2015 - 1 B 1.15 -, juris Rn. 15, oder ob der Umstand, dass ein Beweisantrag nur hilfsweise, aber nicht unbedingt gestellt worden ist, das Gericht lediglich von der verfahrensrechtlichen Pflicht des § 86 Abs. 2 VwGO entbindet, über den Beweisantrag vorab durch Beschluss zu entscheiden, nicht aber von den sonst für die Behandlung von Beweisanträgen geltenden verfahrensrechtlichen Bindungen, wenn sie sich als erheblich erweisen.
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